Wer kämpft kann verlieren
•2011/12/22 • Hinterlasse einen Kommentarwer nicht kämpft hat schon verloren.
http://wwwahnsinn.wordpress.com/2011/06/20/ermordete-orte/
http://wwwahnsinn.wordpress.com/2011/05/21/der-braunkohlewahnsinn-geht-weiter/
http://wwwahnsinn.wordpress.com/2011/09/27/der-mensch-als-monster/
Warum das Elektroauto sterben musste
•2011/11/21 • 1 KommentarAnonymous Crude-Oil-Junkies „proudly“ presents:
Warum das Elektroauto sterben musste
Es gibt ein neues Wort für Abschaum: DigiTask
•2011/10/11 • 1 KommentarLKA BW: Auftragswert: 1 218 225,35 EUR, Firma DigiTask Thread im heise-Forum
Weitere Informationen zur Firma DigiTask:
Abhörtechnik: Wo 007 einkauft
Der Widerstandsartikel des Grundgesetzes
•2011/10/09 • Hinterlasse einen KommentarArt. 20 Abs. 4 GG sollte man sich nicht nur genau durchlesen, sondern auch darüber nachdenken was mit „diese Ordnung“ gemeint ist. Also nicht was man selbst da hinein interpretiert, sondern was diejenigen die darüber befinden was Recht und Demokratie in diesem Staat ist z.B. das Thüringer Verfassungsgericht und so letztlich „Recht“ sprechen darunter verstehen. Wenn man nämlich unter „diese Ordnung“ (sozial, demokratisch, Rechtsprechung, bla, bla) genau diesen korrupten Polizeistaat versteht, kehrt sich die oberflächliche Bedeutung in ihr Gegenteil um: es gibt allen die das System dieses Unrechtsstaat erhalten wollen, unbegrenzte Handhabe gegen jeglichen Versuch dieses Unrechtssystem abzuschaffen. Es ist ein Widerstandsrecht der Herrschenden gegen eine echte Demokratisierung Deutschlands.
Und selbst wenn man annimmt, man hätte damit ein Recht echte Demokratie einzufordern, z.B. im Falle eines Umsturzversuches à la „Machtergreifung“ Hitlers (dem übrigens völlig legal von der damals herrschenden classe politique die Macht übertragen wurde, es also gar kein Umsturzversuch war), dann setzt eine Inanspruchnahme eines solches Recht voraus, dass man es einklagen kann. Nur wenn die gesamte „Rechtsordnung“ – wie praktisch schon jetzt – in der Hand der Machthaber ist, wie soll man sich dieses Recht noch einklagen? Ein solches Recht hätte auch niemandem in Nazi-Deutschland genützt. Im Umkehrschluß: solange man noch den Rechtsweg beschreiten kann, diese Recht einzuklagen, besteht ja noch „diese Ordnung“. Folglich kann man es auch nicht in Anspruch nehmen. Ein klassischer Zirkelschluß, der die Absurdität dieses Gesetzes offenbart.
So kommt es auch, dass es noch niemandem gelungen ist dieses Recht einklagen zu können. Und was mit allen passiert, die dieses „Recht“ sich nehmen ohne es einzuklagen kann man am Beispiel der RAF studieren.
