Massenklage gegen neue Haushaltsgebühr.
Gegen die neue Haushaltsgebühr ab 2013 für den öffentlich-schrecklichen Dummfunk kann mit vergleichsweise geringem Aufwand Klage erhoben werden. Und wenn man dann noch bedenkt, dass es nicht wenige juristische Gründe gibt, die Verfassungsmäßigkeit der Haushaltsgebühr zu beanstanden, dann besteht vielleicht sogar der Hauch einer Chance auf Erfolg, so man den Rechtsweg bis zu Ende führt. Das ist gar nicht so schwer und man lernt dabei eine Menge über unser (Un-)Rechtssystem.