Seltsame „Rechtsprechung“ des EGMR im Fall Nawalny

Über einen Artikel auf Telepolis erfuhr ich von einer „einstweilige Verfügung“ des EGMR wonach der russische Staat aufgefordert wird Nawalny aus der Haft zu entlassen, da sein Leben i8m Gefängnis angeblich in Gefahr sei. Leider wurde dies von der Autorin weder journalistisch noch juristisch aufbereitet, denn da stellen sich dem informierten Leser zwangsläufig Fragen: was ist mit Julian Assange? was mit den inhaftierten Katalanen in Spanien? Warum gibt es da keine solche Anordnung des EGMR?
Im zugehörigen Forum ist die Empörung über den EGMR zwar groß, aber wenig erhellend wo denn hier der Knackpunkt liegt, zumal der EGMR Beschwerden eigentlich nur dann zur Entscheidung überhaupt annimmt, wenn der nationale Rechtsweg ausgeschöpft wurde.

Details finden sich erst in der Presseerklärung des EGMR. Darin heißt es

On 16 February 2021 the Court decided to indicate to the Government of Russia, under Rule 39 of the Rules of Court, to release the applicant. This measure shall apply with immediate effect. The Court had regard to the nature and extent of risk to the applicant’s life, demonstrated prima facie for the purposes of applying the interim measure, and seen in the light of the overall circumstances of the applicant’s current detention. This measure has been granted without prejudice to the Court’s
decision on the merits of the present case and the competence of the Committee of Ministers.
Measures under Rule 39 of the Rules of Court are decided in connection with proceedings before the Court, without prejudging any subsequent decisions on the admissibility or merits of the case. For further information, see the factsheet on interim measures.

Wenn ich das richtig verstehe dann ist „Rule 39 of the Rules of Court“ die Grundlage dieser Entscheidung des EGMR. In den verlinkten „factsheet on interim measures“ werden die Grundlagen solcher „einweiliger Verfügungen“ wie sie hier erlassen wurde, erläutert. Interessant ist vor allem der Anwendungsfall, sprich wo oder wo nicht eine solche Verfügung erlassen wird bzw. werden kann. Es heißt dort:

In practice, interim measures are applied only in a limited number of areas and most concern expulsion and extradition. They usually consist in a suspension of the applicant’s expulsion or extradition for as long as the application is being examined.

The most typical cases are those where, if the expulsion or extradition takes place, the applicants would fear for their lives (thus engaging Article 2 (right to life) of the European Convention on Human Rights) or would face ill-treatment prohibited by Article 3 (prohibition of torture or inhuman or degrading treatment) of the Convention.
More exceptionally, such measures may be indicated in response to certain requests concerning the right to a fair trial (Article 6 of the Convention) and the right to respect for private and family life (Article 8 of the Convention).

In the Court’s case-law as it currently stands, Rule 39 of the Rules of Court is not applied, for example, the following cases: to prevent the imminent demolition of property, imminent insolvency, or the enforcement of an obligation to do military service; to obtain the release of an applicant who is in prison pending the Court’s decision as to the fairness of the proceedings; to ensure the holding of a referendum 2; or to prevent the dissolution of a political party 3.

Also die Freilassung aus Haft ist an sich ausgeschlossen, und typische Fälle sind Ausweisungen oder Abschiebungen, wodurch der Betroffene um sein Leben oder ähnlich schwere Folgen (Folter etc.) zu fürchten hat. Es folgt die Aufzählung von kategorisierten Beispielfällen in denen es in der Mehrzahl um Ausweisungen und Abschiebungen geht. Aber es gibt auch die Kategorie:

Other applications of interim measures
Health and conditions of detention

sprich „Gesundheit und Haftbedingungen“
und wie die Beispiele zeigen geht es da nicht mehr um Ausweisung oder Abschiebung, sondern um die unmittelbaren Haftbedingungen im jeweilige Mitgliedsland, dessen Justiz diese Haft angeordnet hat. Sind also doch Haftentlassungen durch EV des EGMR möglich?
Es sind nur vier Beispielfälle angeführt, davon zwei mit HIV bzw. AIDS, ein Fall mit „Hepatitis-B-induced cirrhosis“ und ein Fall mit „a number of serious illnesses“, die alle nicht medizinisch korrekt behandelt worden seien. Der EGMR hat hier die medizinisch Behandlung angeordnet, aber keine Freilassung.

Der Fall von Nawalny ist in sofern jetzt ein Präzendenzfall, als hier der EGMR eine Freilassung aufgrund – wie er selbst schreibt – strittigen Behauptung („arguable allegation“) eines lebensbedrohlichen Anschlags auf Nawalny, dessen Leben im Gefängnis in Gefahr sieht und deshalb seine Freilassung anordnet. Da muss man sich angesichts der restriktiven Handhabung dieses Instruments, das Haftentlassungen eigentlich ausschließt, und dass Beschwerden beim EGMR sonst erheblich höhere Zulassungserfordernisse haben, fragen wie der EGMR zu dieser Entscheidung kommt.

Und man muss sich zumindest im Fall der Haftbedingungen von Julian Assange fragen, ob der EGMR hier nicht auch eine Freilassung anordnen müsste. Ein Antrag auf eine solche EV des EGMR müsste natürlich erst einmal gestellt werden, aber wenn, dann dürfte das der Prüfstein für die Glaubwürdigkeit des EGMR sein, der ohnehin schon als zahnloser Tiger mit allenfalls moralischer Autorität konzipiert wurde.

Und auch im Fall der inhaftierten Katalanen in Spanien müssten deren Anwälte die EV des EGMR auf den Prüfstein stellen, denn es gibt auch die EV-Kategorie

Right to a fair trial and legal representation

in der zwar nur zwei Beispielfälle angeführt sind, die kaum vergleichbar sind, aber der EGMR-Fall Nawalny ist auch ohne Beispiel.

Dieser Beitrag wurde unter normaler wahnsinn veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen (Charta gelesen?)

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s